© 2012/2024 by ISR - Intelligent Solution Rheinschmidt, Nordendstrasse 38, 76593 Gernsbach, Tel: 07224-65 55 600, Fax: 07224-65 55 609, E-Mail: info@isr-computer.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 01.04.2012
ISR
Intelligent
Solution
Rheinschmidt
-
Henrik
Rheinschmidt,
Nordendstrasse 38, 76593 Gernsbach, nachfolgend
"ISR"
genannt
§ 1 Geltungsbereich
1.
Diese
AGB
sind
Bestandteil
aller
Rechtsgeschäfte,
insbesondere
aller
Kauf-,
Liefer-
und
Dienstleistungsverträge,
die
ISR
mit
seinen
Kunden
abschließen.
Sämtliche
Leistungen
und
Angebote
erfolgen
ausschließlich
aufgrund
dieser
AGB.
Spätestens
mit
der
Entgegennahme
der
Ware
oder
Leistung
gelten
diese
Bedingungen
als
angenommen.
Entgegenstehende
Geschäfts-
bzw.
Einkaufsbedingungen
des
Käufers
werden
nur
anerkannt,
wenn
sie
ausdrücklich
und
schriftlich
vereinbart
sind.
Nebenabreden
sowie
Ergänzungen
des
Vertrages
sind
rechtsunwirksam,
soweit
sie
nicht
schriftlich
von
ISR
bestätigt
worden
sind.
ISR
ist
berechtigt
die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1.
Angebote
von
ISR
sind
freibleibend
und
unverbindlich.
Ein
Vertrag
kommt
erst
zustande,
wenn
ISR
eine
Bestellung
des
Käufers
schriftlich
oder
fernschriftlich
bestätigt.
ISR
ist
berechtigt,
das
darin
liegende
Vertragsangebot
innerhalb
von
zwei
Wochen
durch
Zusendung
einer
Auftragsbestätigung
anzunehmen.
Gleiches
gilt
für
Ergänzungen,
Änderungen
und
Nebenabreden. ISR behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Lieferung oder Rechnung zu bestätigen
2.
Unwesentliche
Abweichungen
von
der
Beschreibung
des
Angebots
gelten
als
genehmigt
und
berühren
nicht
die
Erfüllung
des
Vertrages.
Die
in
Katalogen,
Prospekten,
Rundschreiben,
Anzeigen,
Preislisten
sowie
auf
der
Internetseite,
etc.
enthaltenen
Angaben
über
Leistung,
Maße,
Gewichte,
Preise,
Lieferumfang
und
dergleichen
sind
nur
verbindlich,
wenn
dies
ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird.
3.
Verbesserungen
oder
Änderungen
der
Leistung
sind
zulässig,
soweit
sie
dem
Käufer
unter
Berücksichtigung
der
Interessen
von ISR zumutbar sind.
4.
Bei
Software
werden
automatisch
die
Beschränkungen
der
Lizenzbedingungen
sowie
die
ein-schränkenden
Nutzungs-
und
Gewährleistungsbestimmungen
des
jeweiligen
Herstellers
mit
vereinbart,
wenn
der
Kunde
auf
diese
hingewiesen
worden
ist
und ihm die Möglichkeit zur zumutbaren Kenntnisnahme verschafft worden ist.
5.
Soll
Ware
finanziert
werden,
so
geschieht
dies
grundsätzlich
unter
dem
Vorbehalt
der
Übernahme
des
Leasingvertrags
oder
der
Finanzierung
durch
die
Leasinggesellschaft
oder
ein
Kreditinstitut.
Lehnt
diese
den
Antrag
des
Kunden
ab,
so
bleibt
es
ISR
auch
ohne
Begründung
überlassen,
vom
Angebot
bzw.
Auftrag
zurückzutreten
oder
auf
die
Erfüllung
durch
den
Kunden
zu
bestehen.
Ein
Schadensersatzanspruch
ISR
gegenüber
für
den
Fall
des
Rücktritts
wird
bei
Zurückweisung
durch
die
Leasinggesellschaft
oder
ein
Kreditinstitut
ausgeschlossen,
es
sei
denn,
ISR
hatte
Kenntnis
davon
oder
hätte
wissen
müssen,
dass der Antrag nicht bewilligt werden wird.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1.
Die
Preise
gelten
stets
gegenüber
Kaufleuten
zuzüglich
der
in
Deutschland
jeweils
gültigen
gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Soweit
nicht
gesondert
schriftlich
vereinbart,
verstehen
sich
die
Preise
ohne
Software,
gesondertes
Zubehör,
Aufrüstung,
Installation,
Schulung,
Anfahrten
und
sonstige
Nebenleistungen.
Kosten
für
Transport,
Verpackung,
Versicherung
und
Zoll
etc.
werden
gesondert
berechnet.
Die
in
den
Angeboten
enthaltenen
Preise
sind
unverbindlich.
Maßgebend
sind
die
in
der
Auftragsbestätigung von ISR genannten Preise.
2. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Übergabe der Ware rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig.
3.
Ist
der
Kunde
Kaufmann
und
gerät
er
mit
der
Zahlung
in
Verzug,
so
hat
er,
vorbehaltlich
der
Gel-tendmachung
von
gesetzlichen
und
vertraglichen
Schadensersatzansprüchen,
in
jedem
Fall
Verzugszinsen
in
Höhe
der
ISR
berechneten
Bankkreditzinsen oder nach Wahl von ISR Zinsen in Höhe von 8 % (acht Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
4.
Die
Ablehnung
von
Schecks
oder
Wechseln
behält
ISR
sich
ausdrücklich
vor.
Ihre
Annahme
erfolgt
nur
erfüllungshalber
und
bei
Wechseln
nur
aufgrund
besonderer
Vereinbarung.
Diskont-,
Wechsel-
sowie
alle
sonstigen
Einziehungsspesen
gehen
zu
Lasten
des
Kunden
und
sind
sofort
fällig.
Bei
Zahlungsverweigerungen
auf
vorgelegte
Wechsel
oder
Schecks
sowie
bei
Rücklastschriften,
sofern
ISR
diese
nicht
zu
vertreten
haben,
berechnet
ISR
dem
Kunden
eine
sofort
fällige
Unkostenpauschale
von
25
€
(fünfundzwanzig
Euro).
Hiervon
unberührt
bleibt
sowohl
das
Recht
des
Kunden,
ISR
niedrigere
Unkosten
nachzuweisen,
als
auch
das
Recht
von
ISR,
tatsächlich
entstandene
höhere
Unkosten
zu
berechnen.
Zahlungen
gelten
erst
dann
als geleistet, wenn ISR über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
5.
ISR
ist
trotz
anders
lautender
Bestimmungen
des
Kunden
berechtigt,
Zahlungen
zunächst
auf
dessen
ältere
Schuld
anzurechnen.
ISR
wird
den
Kunden
über
die
Art
der
erfolgten
Verrechnung
informieren.
Sind
bereits
Kosten
und
Zinsen
entstanden,
so
ist
ISR
berechtigt,
die
Zahlung
zunächst
auf
die
Kosten,
dann
auf
die
Zinsen
und
zuletzt
auf
die
Hauptleistung
anzurechnen.
Der
Kunde
ist
zur
Aufrechnung
nur
berechtigt,
wenn
die
Gegenforderung
unbestritten
oder
rechtskräftig
festgestellt
ist.
Sollte
wegen
mangelhafter
Leistung
seitens
ISR
Nachlieferungen
oder
-besserung
nötig
sein,
so
dürfen
Zahlungen
vom
Kunden
nur
in
dem
Umfang
zurückgehalten
werden,
der
dem
Preis
der
noch
nachzuliefernden
bzw.
-bessernden
Leistungen entspricht.
6.
Für
den
Fall,
dass
Leasing,
Miete
oder
Teilzahlungen
vereinbart
wurde,
wird
automatisch
der
gesamte
Kaufpreis
zur
Zahlung
fällig,
wenn
der
Kunde
mit
einer
Rate
um
mehr
als
7
(sieben)
Tage
in
Verzug
gerät.
Die
Zahlung
einer
Rate
gilt
stets
als
Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.
7.
Zum
Zweck
der
Entscheidung
über
die
Begründung,
Durchführung
oder
Beendigung
des
Vertragsverhältnisses
erhebt
oder
verwendet ISR Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
§ 4 Lieferung
1. Grundsätzlich ist ISR zu Teillieferungen bzw. zu Teilleistungen berechtigt.
2. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung durch den Vorlieferant.
3.
Gerät
ISR
aus
Gründen,
die
ISR
zu
vertreten
hat,
in
Verzug,
so
ist
die
Schadenersatzhaftung
im
Falle
gewöhnlicher
Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
4.
Setzt
der
Käufer
ISR,
nachdem
ISR
bereits
in
Verzug
geraten
ist,
eine
angemessene
Nachfrist
mit
Ablehnungsandrohung,
so
ist
er
nach
fruchtlosem
Ablauf
dieser
Nachfrist
berechtigt,
vom
Vertrag
zurückzutreten
oder
Schadenersatz
wegen
Nichterfüllung
zu
verlangen,
letzteres
aber
nur,
wenn
der
Verzug
auf
Vorsatz
oder
grober
Fahrlässigkeit
oder
im
Falle
leichter
Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
5.
Kommt
der
Käufer
in
Annahmeverzug
oder
verletzt
er
sonstige
Mitwirkungspflichten,
so
ist
ISR
berechtigt,
den
ISR
entstehenden
Schaden
einschließlich
etwaiger
Mehraufwendungen
zu
verlangen.
In
diesem
Fall
geht
auch
die
Gefahr
eines
zufälligen
Unterganges
oder
einer
zufälligen
Verschlechterung
der
Kaufsache
in
dem
Zeitpunkt
auf
den
Käufer
über,
in
dem
dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 5 Gefahrenübergang
Die
Gefahr
des
zufälligen
Untergangs
und
der
zufälligen
Verschlechterung
geht
auf
den
Kunden
über,
sobald
die
Ware
an
den
Kunden
oder
dessen
Beauftragten
-
bei
Versendung
an
die
den
Transport
ausfahrende
Person
-
übergeben
worden
ist
oder
zwecks
Versendung
unseren
Betrieb
verlassen
hat.
Dies
gilt
auch,
wenn
die
Versendung
nicht
vom
Erfüllungsort
erfolgt,
sowie
unabhängig
davon,
wer
die
Transportkosten
trägt,
auch
wenn
ISR
den
Versand
selbst
durchführt.
Ist
die
Ware
versand-
oder
abholbereit
und
verzögert
sich
die
Versendung
bzw.
die
Abholung
aus
Gründen,
die
der
Kunde
zu
vertreten
hat,
so
geht
die
Gefahr
mit
Zugang
der
Anzeige
der
Versand-
bzw.
Abholbereitschaft
auf
den
Kunden
über.
ISR
liefert
in
handelsüblicher
Verpackung.
Erforderliche
Sonderverpackungen
gehen
zu
Lasten
des
Kunden.
ISR
ist
berechtigt,
jedoch
nicht
verpflichtet,
die
Ware
auf
Rechnung
des
Kunden
zu
versichern.
Bei
Sendungen
an
ISR
trägt
der
Versender
jedes
Risiko,
insbesondere
das
Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei ISR sowie die gesamten Transportkosten.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die
Rechnungen
sind
je
nach
Vereinbarung
per
Vorauskasse,
bar,
per
Nachnahme-Bar,
Nachnahme-Verrechnungsscheck,
Nachname-Euroscheck
oder
bei
Selbstabholung
in
bar
zahlbar,
soweit
nichts
anderes
vereinbart
ist.
Der
Käufer
ist
zur
Aufrechnung,
Zurückbehaltung
oder
Minderung
nur
berechtigt,
wenn
die
Gegenansprüche
rechtskräftig
festgestellt
worden
oder
unstrittig
sind.
Teillieferungen
und
Teilleistungen
können
gesondert
in
Rechnung
gestellt
werden.
Wenn
der
Käufer
seinen
Zahlungsverpflichtungen
nicht
nachkommt,
seine
Zahlungen
einstellt
oder
eine
Bank
einen
Scheck
nicht
einlöst,
ist
ISR
zum
sofortigen
Rücktritt
vom
Liefervertrag
ohne
besondere
vorherige
Ankündigung
berechtigt.
In
diesen
Fällen
werden
ohne
besondere
Anforderungen
sämtliche
Forderungen
von
ISR
gegenüber
dem
Käufer
sofort
in
einem
Betrag
fällig.
Gleiches
gilt,
wenn
ISR
andere
Umstände
bekannt
werden,
die
die
Kreditwürdigkeit
des
Kunden
in
Frage
stellen.
Hält
ISR
weiter
am
Vertrag
fest,
ist
ISR
berechtigt,
Vorauszahlungen,
Bankbürgschaften
oder
Sicherheitsleistungen
zu
verlangen.
ISR
steht
das
Recht
zu,
den
im
Verzug
befindlichen
Käufer
von
der
weiteren
Belieferung
auszuschließen,
auch
wenn
entsprechende
Lieferverträge
geschlossen
worden
sind.
Vom
Verzugszeitpunkt
an
ist
ISR
berechtigt,
Zinsen
in
Höhe
der
ISR
berechneten
Bankkreditzinsen
oder
nach
Wahl
von
ISR
Zinsen
in
Höhe
von
8
%
(acht
Prozent)
über
dem
jeweiligen
Basiszinssatz
zu
verlangen.
Der
Käufer
trägt
die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. ISR ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.
Sämtliche
Lieferungen
von
ISR
erfolgen
unter
Eigentumsvorbehalt.
Das
Eigentum
an
der
Kaufsache
geht
erst
beim
Eingang
aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.
2.
Vor
dem
Übergang
des
Eigentums
ist
die
Verpfändung
oder
Sicherungsübereignung
der
Ware
untersagt.
Eine
Weiterveräußerung
ist
nur
im
Rahmen
eines
ordnungsgemäßen
Geschäftsganges
gestattet.
Für
den
Fall
der
Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an ISR ab.
3.
Ist
der
Käufer
mit
einer
Zahlung
ganz
oder
teilweise
in
Verzug,
stellt
er
seine
Zahlungen
ein
und
ergeben
sich
sonst
berechtigte
Zweifel
an
seiner
Zahlungsfähigkeit
oder
Kreditwürdigkeit,
so
ist
er
nicht
mehr
berechtigt,
über
die
Ware
zu
verfügen.
ISR
kann
in
einem
solchen
Fall
vom
Vertrag
zu-rücktreten
sowie
die
Einziehungsbefugnis
des
Käufers
gegenüber
dem
Warenempfänger
widerrufen.
ISR
ist
dann
berechtigt,
Auskunft
über
die
Warenempfänger
zu
verlangen,
diese
vom
Übergang
der Forderungen auf ISR zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4.
Im
kaufmännischen
Verkehr
ist
die
während
der
Dauer
des
Eigentumsvorbehaltes
im
Eigentum
der
ISR
stehende
Ware
vom
Käufer
gegen
Feuer,
Wasser,
Diebstahl
und
Einbruchsdiebstahl
zu
versichern.
Die
Rechte
aus
dieser
Versicherung
werden
an
ISR
abgetreten. ISR nimmt diese Abtretung an.
5.
Bei
Einbau
in
fremde
Waren
durch
den
Kunden
wird
ISR
Miteigentümerin
an
den
neu
entstehen-den
Produkten,
im
Verhältnis
des
Wertes
der
durch
sie
gelieferten
Waren
zu
den
mitverwendeten
fremden
Waren.
Wird
die
von
ISR
gelieferte
Ware
mit
anderen
Gegenständen
vermischt
oder
ver-bunden,
so
tritt
der
Kunde
schon
jetzt
seine
Eigentums-
bzw.
Miteigentumsrechte
an
dem
vermischten
Bestand
oder
dem
neuen
Gegenstand
an
ISR
ab
und
verwahrt
diesen
kostenfrei
mit
der
notwendigen
Sorgfalt für ISR.
§ 8 Gewährleistung
1.
Die
Gewährleistung
für
von
ISR
gelieferte
Produkte
richtet
sich
nach
den
gesetzlichen
Bestimmungen
für
Neuwaren.
Für
gebrauchte
Ware
wird
keine
Gewährleistung
übernommen.
Im
Falle
von
auftretenden
Mängeln,
die
auf
fehlerhafte
Installation
des
Kunden
oder
eines
Dritten,
auf
Bedienungsfehlern
oder
auf
Eingriffen
in
die
Ware
oder
Änderung
der
Produkte
durch
den
Kunden
oder
einen
hierzu
nicht
berechtigten
Dritten
sowie
auf
äußere
Einwirkung
auf
die
Produkte
zurückzuführen
sind,
wird
keine
Gewährleistung
übernommen.
Hat
der
Kunde
ISR
wegen
Gewährleistungsansprüchen
in
Anspruch
genommen
und
stellt
sich
heraus,
dass
entweder
kein
Mangel
vorgelegen
hat
oder
der
geltend
gemachte
Mangel
auf
einem
Umstand
beruht,
der
ISR
nicht
zur
Gewährleistung
verpflichtet,
so
hat
der
Kunde
ISR
alle
hierdurch
entstandenen
Kosten
zu
ersetzen,
wenn
er
die
Inanspruchnahme
von
ISR
zu
vertreten
hat.
Sollte
im
Rahmen
einer
Reparatur
oder
Überprüfung
durch
ISR
die
auf
den
Geräten
befindlichen
Daten
verloren
gehen,
so
ist
dieses
Risiko
vom
Auftraggeber
zu
tragen.
Die
Haftung
wird
insgesamt
auf
vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, für die Datensicherung Sorge zu tragen.
2.
Im
Falle
von
Mängeln
des
Liefergegenstandes,
zu
denen
auch
das
Fehlen
zugesicherter
Eigenschaften
gehört,
ist
ISR
nach
seiner
Wahl
berechtigt,
den
fehlerhaften
Liefergegenstand
nachzubessern
oder
neu
zu
liefern.
Der
Käufer
ist
bei
Fehlschlagen
der
Nachbesserung
oder
Ersatzlieferung
berechtigt,
Herabsetzung
der
Vergütung
(Minderung)
oder
Rückgängigmachung
des
Vertrages
(Wandlung)
zu
verlangen.
Eine
Nachbesserung
ist
fehlgeschlagen,
wenn
sie
mehrfach
versucht
wurde
und
eine
weitere
Nachbesserung
dem
Käufer
nicht
zuzumuten
ist.
Der
Käufer
ist
im
Falle
einer
Mängelrüge
verpflichtet,
das
defekte
Gerät
bzw.
Teil
zur
unverzüglichen
und
möglichst
reibungslosen
Behebung
des
Mangels
in
Original-Verpackung
mit
vollständigem
Zubehör
auf
eigene
Kosten
und
Gefahr,
verbunden
mit
einer
genauen
Fehlerbeschreibung,
Angabe
der
Modell-
und
Seriennummer
sowie
einer
Kopie
des
Lieferscheins
mit
dem
die
Ware
geliefert
wurde,
an
ISR
einzusenden
oder
zu
übergeben.
Solange
der
Käufer
diesen
Verpflichtungen
nicht
nachkommt,
kann
er
keine
Nachbesserung,
Wandlung
oder
Minderung
verlangen.
Stimmt
ISR
einer
Wandlung
zu
oder
übersendet
ISR
dem
Käufer
ein
Austauschgerät,
so
ist
ISR
berechtigt,
dem
Käufer
das
bei
Übersendung
des
defekten
Gerätes
fehlende
Zubehör
zum
Verkaufspreis
in
Rechnung
zu
stellen
bzw.
von
der
erteilten
Gutschrift
in
Abzug
zu
bringen.
Ersetzte
Teile
gehen
in
das
Eigentum
von
ISR
über.
Werden
Betriebs-
oder
Wartungsempfehlungen
von
ISR
oder
dem
Hersteller
der
Ware
nicht
befolgt,
Änderungen
an
den
Waren
vorgenommen,
Teile
ausgewechselt
oder
Verbrauchsmaterialien
verwendet,
die
nicht
den
Originalspezifikationen
entsprechen,
so
entfällt
jegliche
Gewährleistung.
§ 9 Software
Soweit
Programme
zum
Lieferumfang
gehören,
wird
für
diese
dem
Käufer
ein
einfaches,
unbe-schränktes
Nutzungsrecht
eingeräumt,
d.h.
er
darf
diese
weder
kopieren
noch
anderen
zur
Nutzung
überlassen.
Ein
mehrfaches
Nutzungsrecht
bedarf
einer
besonderen
schriftlichen
Vereinbarung.
Bei
Verstoß
gegen
diese
Nutzungsrechte
haftet
der
Käufer
in
voller
Höhe
für
den
daraus entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen!
§ 10 Sonstige Schadenersatzansprüche
Für
Schadenersatzansprüche
aus
positiver
Vertragsverletzung,
unerlaubter
Handlung,
Organisations-verschulden,
Verschulden
bei
Vertragsabschluss
haftet
ISR
nur,
wenn
ISR
oder
dessen
Erfüllungsgehilfen
Vorsatz
oder
grobe
Fahrlässigkeit
zur
Last
fällt.
Dies gilt ebenfalls für Leistungen in Zusammenhang mit der Montage von Sicherheitssystemen.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1.
Für
diese
Geschäftsbedingungen
und
die
gesamten
Rechtsbeziehungen
zwischen
uns
und
dem
Kunden
gilt
ausschließlich
das
Recht
der
Bundesrepublik
Deutschland.
Die
Bestimmungen
des
ein-heitlichen
Kaufgesetzes
und
des
UN-Kaufrechts
gelten
zwischen
ISR
und
den
Kunden
nicht.
Dies
gilt
auch
für
Lieferungen
ins
Ausland.
Soweit
der
Kunde
Vollkaufmann
im
Sinne
des
Handelsgesetzbuches,
juristische
Person
des
öffentlichen
Rechts
oder
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen
ist,
ist
Gaggenau
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2.
Sollte
eine
Bestimmung
in
diesen
Geschäftsbedingungen
oder
eine
Bestimmung
im
Rahmen
sonstiger
Vereinbarungen
unwirksam
sein
oder
werden,
so
wird
hiervon
die
Wirksamkeit
aller
sonstigen
Bestimmungen
oder
Vereinbarungen
nicht
berührt.
In
diesem
Fall
wird
die
unwirksame
Klausel
durch
eine
wirksame
Klausel
ersetzt,
die
der
unwirksamen
Klausel
wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall der Regelungslücke.
§ 12 Datenschutz
ISR
ist
berechtigt,
die
aus
der
Geschäftsverbindung
oder
im
Zusammenhang
mit
dieser
erhaltenen
Daten
über
den
Käufer,
gleich
ob
diese
vom
Käufer
selbst
oder
von
Dritten
stammen,
im
Sinne
des
Bundesdatenschutzgesetzes
zu
verarbeiten.
Dieser
Hinweis
ersetzt
die
Mitteilung
gemäß
Bundesdatenschutzgesetz,
dass
persönliche
Daten
über
den
Kunden
mittels
EDV
gespeichert und weiterverarbeitet werden.
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Allgemeinen Geschäftsbedingung der
ISR - Intelligent Solution Rheinschmidt
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Wir freuen uns, dass Sie uns auf
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